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Entsendungsrecht

Entsendung von Arbeitnehmern deutscher Arbeitgeber ins Ausland

Die Globalisierung der Wirtschaft bringt es mit sich, dass Arbeitgebern zur Verfügung stehendes „Know-How“ möglichst effektiv grenzüberschreitend eingesetzt und ausgebaut werden muss. Ein Instrument ist die Entsendung eines deutschen Arbeitnehmers ins Ausland.

Von der Planung bis zur Beendigung der Entsendung können folgende Fragestellungen auftauchen:

  1. Mein Arbeitgeber hat mir einen Entsendungsvertrag vorgelegt. Worauf muss ich als Arbeitnehmer bei dem Entsendungsvertrag insbesondere achten?
  2. Ich habe vor, einen meiner Arbeitnehmer zu einem Tochterunternehmen ins Ausland zu entsenden.
    Welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten habe ich als Arbeitgeber?
  3. Ich bin wegen Arbeitsunfähigkeit krank geworden. Nun soll der Entsendungsvertrag gekündigt werden. Ist das rechtlich möglich? Wenn ja, habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber in Deutschland einen Anspruch auf Wiedereingliederung und den Erhalt eines gleichwertigen Arbeitsplatzes?
  4. Das Unternehmen, zu welchem ich entsandt wurde, zahlt mir schon seit 3 Monaten kein Gehalt. Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie durchsetzen?
  5. Während meiner Entsendung bin ich im Ausland erkrankt. Erhalte ich Entgeltfortzahlung?
  6. Welche Möglichkeiten zur Beendigung der Entsendung eines Mitarbeiters bestehen? Welche Auswirkungen haben Sie auf das Anstellungsverhältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber?

Wir beraten Sie gern zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen des Entsendungsrechts. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen und helfen Ihnen bei deren Umsetzung.

Gerne besprechen wir die für Sie relevanten Themen mit Ihnen ganz persönlich. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

Prof. (Asoc.) Dr. jur. Jutta Glock (E-Mail: info@agpkanzlei.de)
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